Brexit ist die Bezeichnung für den Austritt des Großbritanniens aus der Europäischen Union. Nach einer öffentlichen Abstimmung im Jahr 2016 verließ Großbritannien am 31. Januar 2020 formell die Europäische Union. Dies wurde von einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2021 begleitet. Dieser Austritt hat eine Vielzahl von Auswirkungen auf Politik, Wirtschaft und Logistik.

In diesem Artikel erörtern wir die Auswirkungen des Brexits auf die Logistikbranche, informieren über neue Zollbestimmungen und listen auf, welche Dokumente für den Import und Export nach Großbritannien notwendig sind.  Anschließend zeigen wir, wie Röhlig einen reibungslosen Ablauf beim Import und Export von Waren von und nach Großbritannien sicherstellt.

 


Wie wirkt sich der Brexit auf die Logistik aus?

Vor dem Brexit konnten Waren problemlos von einem EU-Land in ein anderes transportiert werden. An den Grenzen zwischen Großbritannien und der EU wurden keine Zölle erhoben. Dadurch fielen praktisch keine Zollkosten an und Verzögerungen in der Lieferkette waren minimal.

Am 1. Januar 2021 verließ Großbritannien die EU-Zollunion und den Mehrwertsteuerraum. Um Waren zwischen der EU und Großbritannien zu bewegen, sind seitdem vollständige Aus- und Einfuhrdokumente erforderlich.

Die neuen Zollbestimmungen nach dem Brexit führten zunächst zu Verzögerungen

Zum Jahreswechsel 2020 - 2021 kam es an mehreren Häfen an der südenglischen Küste und nahe der nordfranzösischen Stadt Calais zu langen LKW-Staus. Grund dafür war neben einer reduzierten Anzahl von Fähren für die Überfahrt auf die Insel der zusätzliche Kontrollaufwand der seit dem endgültigen Austritt der Briten aus der EU notwendigen Verwaltungsformalitäten für Zoll- und Sicherheitserklärungen. Viele Logistikunternehmen klagten über lange Standzeiten für ihre Fahrer und große Zeitverluste.

Zollanmeldung wird nach Brexit notwendig

Mit dem Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion müssen alle Güter, die zwischen der EU und Großbritannien transportiert werden, formell deklariert und beim Zoll und anderen relevanten Behörden überprüft werden. Sendungen nach und aus Großbritannien gelten nun als internationale Importe und Exporte. Die Zolldokumente müssen die korrekte Klassifizierung der Waren unbedingt einhalten und dabei vollständig und eindeutig sein. Verzögerungen bei der Abfertigung, wie sie im Januar 2021 in südenglischen Häfen auftraten, sind vor allem auf unzureichende oder falsche Warenanmeldungen zurückzuführen. Sammelsendungen, bei denen mehrere unterschiedliche Güter mit unterschiedlichen Versendern in einem LKW transportiert werden, laufen häufig Gefahr, lange Wartezeiten zu verursachen. Sobald eine der enthaltenen Sendungen unzureichend oder falsch deklariert ist, bleibt die LWK an der Grenze stecken.

Empfehlungen für Unternehmen, die nach dem Brexit Waren von und nach Großbritannien versenden 

Um sicherzustellen, dass bei der Ein- oder Ausfuhr in das Großbritannien vollständige und vorschriftsmäßige Anmeldungen abgegeben werden, ist eine umfassende Kenntnis der Vorschriften und Anforderungen erforderlich. Mitarbeiter von Unternehmen, die bisher die Warenströme zwischen Großbritannien und der EU verwaltet haben, müssen sich nun neues Fachwissen über die Anforderungen nach dem Brexit aneignen. Sie stehen damit vor einer noch größeren Verantwortung.

Die britische Regierung empfiehlt daher, nach dem Ende der Übergangszeit entweder einen Zollvermittler oder einen Logistikdienstleister mit der Abwicklung des komplexen Prozesses zu beauftragen.

Die verzögerte Einfuhranmeldung mit "Customs Freight Simplified Procedure" (CFSP)

Um den Handel zu fördern, hat die britische Regierung eine elektronische Zollanmeldung entwickelt. Im Rahmen des vereinfachten Zollverfahrens (Customs Freight Simplified Procedure, CFSP) können Standardwaren die Grenze zu Großbritannien passieren, wenn der Händler eine erste Anmeldung (Simplified Frontier Declaration) abgibt. Die Einzelheiten der Sendung werden an HMRC (Her Majesty's Revenue and Customs) übermittelt. Um das CFSP nutzen zu können, muss das Unternehmen oder der Händler von HMRC zugelassen sein. Waren, die im Rahmen des CFSP eingeführt werden, werden genauso behandelt wie Waren im Rahmen der normalen Verfahren. Durch dieses Verfahren wird jedoch die Datenübermittlung für die Versanddokumente und die Vorlage bei HMRC einfacher und schneller. Nach dieser vereinfachten Anmeldung müssen die vollständigen steuerlichen und statistischen Daten innerhalb einer bestimmten Frist in einer ergänzenden Anmeldung vorgelegt werden.

Röhlig UK Ltd. ist für die Nutzung des CFSP zertifiziert und hilft bei der reibungslosen Abwicklung der Ein- und Ausfuhr von Waren nach Großbritannien.

Exporte nach Großbritannien nach dem Brexit nur mit Ausfuhranmeldung

Mit dem Brexit hat Großbritannien den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Transporte gelten daher nicht mehr als innergemeinschaftliche Lieferung und werden wie Ausfuhren in ein Drittland behandelt. Daher ist für jede Warensendung, die nach Großbritannien ausgeführt werden soll, eine Ausfuhrzollanmeldung erforderlich.

Um den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, dass Unternehmen die unten aufgeführten Dokumente bei Auftragseingang bereithalten. Auf diese Weise können unerwünschte Verzögerungen vermieden und geplante Lieferketten eingehalten werden.

Wie Präferenzzölle und Nullzölle nach dem Brexit geregelt sind

Neben den unten aufgeführten Dokumenten ist die Dokumentation der jeweiligen Ursprungsregeln der Waren besonders wichtig. Genügen die Waren die Ursprungsregeln (Rules of Origin, kurz RoO), gelten Nullzollsätze und Nullkontingente sowohl für EU- als auch für Großbritannienimporte. In einem solchen Fall handelt es sich um Präferenzzollsätze. Im Gegensatz zu Standardzöllen, die für die Einfuhr von Waren aus einem Drittland gelten, handelt es sich hierbei um eine Vorzugsbehandlung. Doch hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Zollfrei bedeutet in diesem Zusammenhang nicht "frei von Formalitäten", denn der so genannte Präferenzzollsatz kann nur beansprucht werden, wenn es sich um „Ursprungswaren“ handelt und dies im Detail dokumentiert und nachweisbar ist. Zu beachten ist auch, dass jeder Exporteur eine Ursprungserklärung ausstellen kann, solang der Warenwert 6.000 Euro nicht übersteigt. Sobald der Warenwert höher ist, muss der EU-Ausführer ein registrierter Ausführer (REX) sein.

Die Einfuhrmehrwertsteuerregelung für Sendungen mit geringem Warenwert

Auf die Ausfuhr aller gewerblichen Sendungen aus einem Drittland wie Großbritannien an Empfänger im Zollgebiet der Europäischen Union, deren Warenwert 22 € nicht übersteigt, werden keine Zölle oder Einfuhrsteuern erhoben. Sendungen mit einem Warenwert zwischen 22 € und 150 € sind zollfrei, unterliegen aber der Einfuhrumsatzsteuer. Maßgeblich für die Bestimmung des Warenwerts ist der Materialwert der Waren. Bei Waren, die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, entspricht der Materialwert dem Warenpreis ohne Transport- und Versicherungskosten. Wenn diese Kosten jedoch im Preis enthalten sind und nicht angegeben werden können, bleiben sie im Materialwert enthalten.


Diese Dokumente benötigen wir für die Zollabwicklung nach dem Brexit

Dokument Erläuterung Nützliche Links
POWER OF ATTORNEY LETTER/ LETTER OF EMPOWERMENT • muss nur einmal ausgefüllt werden um Röhlig zu bevollmächtigen, als direkter Vertreter beim Ausfüllen von Zollerklärungen zu handeln.  
EORI NUMBERS OF EXPORTER AND IMPORTER Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Voraussetzung für die Zollabfertigung von Waren in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich.
- Die EORI-Nummer wird bei den nationalen Zolldirektionen beantragt.
- Sie enthält alle Kontaktangaben zur Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten.
- Informationen für ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich - Informationen für ein Unternehmen mit Sitz in der EU.
- Für Einfuhren in das oder Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich benötigen Unternehmen eine "GB EORI-Nummer". Diese kann über den Link beantragt werden.
https://www.gov.uk/eori/apply-for-eori
EXPORT DECLARATION • Wenn die Ausfuhrbegleiterklärung (EAD) eigenständig erstellt wird, geben Sie die Movement Reference Number (MRN) des EAD im Transportauftrag an und übergeben Sie das EAD dem Fahrer.
• Ab 1. Januar 2021 auch für Warenwerte unter 1.000 EUR erforderlich.
 
COMMERCIAL INVOICE • Die elektronische Kopie der Handelsrechnung muss vorliegen. Die Zollgebühren und die Mehrwertsteuer werden auf der Grundlage des Warenwerts und der Währung berechnet.
• Fügen Sie die EORI des Exporteurs und für Waren, die für Großbritannien bestimmt sind, die EORI des Importeurs bei.
• Um die Zollerleichterung zu nutzen, muss die Ursprungserklärung (inkl. REX-Nummer des registrierten Ausführers, wenn der Warenwert 6.000 € übersteigt) beigefügt werden.
https://www.gov.uk/guidance/apply-to-become-a-registered-exporter-if-youre-established-in-northern-ireland
CUSTOMS TARIFF NUMBER OF GOODS (HS CODES) • Harmonisierter Klassifizierungscode der Warenliste der Zolltarifnummern der Waren (HS-Codes). https://www.trade.gov/harmonized-system-hs-codes
DESCRIPTION OF GOODS • In der Landessprache, die eine korrekte HS-Klassifizierung ermöglicht.
• Brutto-/Nettogewicht und Anzahl/Art der Verpackung.

 
INCOTERMS Siehe unten.  
UK IMPORT PROCEDURE: FULL DECLARATION OR CFSP EASEMENT Das Border Operating Model beschreibt die Optionen für die Einfuhr aus Großbritannien, die vor der Ausfuhr in die EU bestätigt und eingeleitet werden müssen.
- Informieren Sie Röhlig, ob die Einfuhr aus Großbritannien im Rahmen des CFSP-Verfahrens (die EORI des Importeurs ist für die Einreise in Großbritannien ausreichend) oder im Rahmen der vollständigen Einfuhranmeldung (für die Einreise nach Großbritannien ist die Eingangsnummer der Einfuhranmeldung "ENO" erforderlich) erfolgt.
- Wenn Röhlig nicht mit der Erstellung der vollständigen Einfuhranmeldung beauftragt ist, geben Sie die ENO im Transportauftrag an.
https://www.gov.uk/government/publications/the-border-operating-model

Wie sich der Brexit auf die Gültigkeit der Incoterms auswirkt

Nach dem Brexit werden zwischen britischen Auftragnehmern und Kunden und Lieferanten aus der EU unterschiedliche Incoterms erforderlich sein. Die Incoterms müssen zwischen den Geschäftspartnern im Voraus vereinbart werden, um zu klären, wer für die Zollabfertigung und die damit verbundenen Kosten verantwortlich ist. Begriffe wie Delivered Duty Paid (DDP) werden nun zu Delivered At Place (DAP). Dies liegt daran, dass der Transport von Waren aus Großbritannien in die und aus der EU nach dem Brexit nun als international gilt. Das hat zur Folge, dass die Einfuhrformalitäten in dem Land erledigt werden müssen, in dem die Waren empfangen werden. Dort endet auch Ihre Haftung. Wenn Sie DDP weiterhin für Haftungszwecke nutzen wollen oder müssen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer britischen EORI-Nummer eine EU-EORI-Nummer.

Wie wir Ihnen nach dem Brexit helfen können

Die Änderungen, die der Brexit für die Ein- und Ausfuhr nach Großbritannien mit sich bringen wird, erscheinen vielen komplex. Der Zoll kann daher zu einer Herausforderung werden. Egal, ob Sie Kunde aus Großbritannien sind oder aus der EU nach Großbritannien versenden wollen, mit Röhlig gewinnen Sie ein erfahrenes Logistikunternehmen, das sich mit dem Brexit auskennt und Sie durch die neuen Prozesse führt.

Unser umfangreiches Netzwerk von über 2.300 Mitarbeitern weltweit liefert Ihre Waren von und nach Großbritannien aus jedem Land der Welt. Alle drei Niederlassungen von Röhlig UK bieten Zollabfertigungsdienste an und können Importe und Exporte in allen Häfen und Flughäfen Großbritanniens abfertigen. Wir halten uns stets auf dem Laufenden, was die gesetzlichen Bestimmungen betrifft, und unser Team hilft Ihnen bei der Einhaltung der komplexen Zollvorschriften und bei der Verwaltung Ihrer Ein- und Ausfuhrverfahren in Großbritannien.

Unsere Zusammenfassung der Auswirkungen des Brexit auf die Logistikbranche

Die Folgen des Brexit sind nicht nur in Form von neuen Zollvorschriften zu spüren. Viele Unternehmen denken aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU über eine Umstrukturierung ihrer Lieferketten nach. Flexibilität, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit sind für effektive Wertschöpfungsketten wichtiger denn je geworden. Von den Lieferketten wird erwartet, dass sie sich an die neuen Bedingungen des Brexit anpassen. Wie dies geschehen wird, wird sich in den kommenden Monaten und Jahren zeigen.

Die Prozesse für den Import und Export nach Großbritannien sind nach dem Brexit komplexer geworden. Von allen Beteiligten wird ein breites Spektrum an Erfahrungen und Kenntnissen verlangt werden. Für Unternehmen ist es entscheidend, die Richtlinien für die Ein- und Ausfuhr von Großbritannien in die bzw. aus der EU zu verstehen, um ihre Kosten zu minimieren und den Warenverkehr so reibungslos wie möglich zu gestalten. Es wird erwartet, dass immer mehr Unternehmen ihre Logistikaktivitäten auslagern. Wie Sie als Unternehmen einen geeigneten 3PL-Partner für Ihr Geschäft finden können, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Röhlig unterstützt Sie mit maßgeschneiderten Lösungen, hervorragendem Kundenservice und digitalen Lösungen, damit Ihre Lieferketten auch nach dem Brexit reibungslos funktionieren.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS - Alle Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich zu Orientierungs- und Referenzzwecken bereitgestellt. Sie haben einen allgemeinen Informationscharakter, und die Röhlig Logistics GmbH & Co. KG übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der über dieses Dokument bereitgestellten Informationen. Röhlig Logistics GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen und haftet nicht für Verluste, die durch die Verwendung der bereitgestellten Informationen entstehen.


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