Schiffsmanifestdaten und ihre Vertraulichkeit

Schon seit geraumer Zeit bereiten die Betreiber bestimmter Online-Dienste, die sich auf die Erhebung und Auswertung sensibler Sendungsdaten wie Absender, Empfänger, Art der Ware, Gewicht, Herkunft, Bestimmungsort, Frachtführer, Ankunftszeit und Ziel-/Transitzeiten spezialisiert haben, die Daten zum Zwecke der Markt- und Wettbewerbsanalyse im Transportbereich auf und stellen sie der interessierten Öffentlichkeit teilweise kostenlos zur Verfügung.

Interessierte Kreise aus der Verkehrsbranche erhalten so detaillierte Profile ihrer Wettbewerber und können diese zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil nutzen.

Die Betreiber der Webseiten erhalten die Informationen direkt von den Zollbehörden, insbesondere bei Sendungen in, aus oder durch die USA, Südamerika, Indien und Pakistan.

So ist beispielsweise die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection nach dem Freedom of Information Act berechtigt, bestimmte Daten der Schiffsmanifeste der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, es sei denn, Importeure, Verlader und Empfänger beantragen eine vertrauliche Behandlung der jeweiligen Daten.

Importeure, Verlader und Empfänger von Sendungen sollten daher die Möglichkeit nutzen, die ihnen von den Zollbehörden zur Verfügung gestellt wird, um die vertrauliche Behandlung ihrer sensiblen Daten im Zusammenhang mit ihren Sendungen zu beantragen.

Inzwischen wurde von einigen Zollbehörden eine Online-Anwendung aktiviert, die eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Bei Sendungen in, aus und durch die USA kann der Antrag ausschließlich von Importeuren, Verladern und Empfängern unter folgendem Link www.cbp.gov/trade/automated/electronic-vessel-manifest-confidentiality bei der U.S. Customs and Border Protection eingereicht werden.

Da nach der Einreichung eines Online-Antrags auf Unterdrückung der Offenlegung ein elektronischer Datenabgleich vorgenommen wird und nur exakte Übereinstimmungen der übermittelten und aufgezeichneten/gespeicherten Daten unterdrückt werden, wäre es ratsam, so viele Namensvarianten des Versenders, Einführers und/oder Empfängers einzureichen, wie man sich vorstellen kann. Es könnte hilfreich sein, alle Kopien von Frachtbriefen zu überprüfen und alle Versionen einzufügen, in denen der Name des Verladers, Empfängers usw. aufgeführt war. Wenn es mehr Varianten gibt, als in das System eingegeben werden können, können mehrere Anträge gestellt werden.

Der Antrag auf Unterdrückung der Offenlegung ist nach US-Recht nur zwei Jahre lang gültig, daher wäre es ratsam, eine Frist von mindestens 60 Tagen vor Ablauf des früheren Antrags zu notieren, um ihn aufzufrischen und auf diese Weise eine ununterbrochene vertrauliche Behandlung der sensiblen Informationen zu gewährleisten.

Sollten Sie Fragen zum Verfahren der Einreichung des Vertraulichkeitsantrags haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.