Für die Ermittlung der bestätigten Bruttomasse eines Containers sind zwei Methoden zugelassen:
- Wiegen des beladenen Containers (Methode 1)
- Wiegen der gesamten Ladung und anschließendes Addieren des Stau- und Sicherungsmaterials sowie des Eigengewichts des Containers. Das Eigengewicht ist an der Containertür angegeben (Methode 2).
Bei allen FCL-Containern ist der Versender verpflichtet, die VGM-Erklärung bei uns einzureichen. Dafür ist das VGM-Erklärungsformular auszufüllen (siehe Anlage). Da einige Häfen die Regel „Kein VGM, kein Gate-in“ anwenden, muss das Dokument spätestens beim Beladen des Containers und vor dem Verlassen des Betriebsgeländes an Ihre zuständige Kontaktperson bei Röhlig übermittelt werden. Für eine umgehende Bearbeitung sollte die Erklärung per E-Mail versendet werden.
Zusätzlich ist dem Fahrer des Transportunternehmens ein Ausdruck der Erklärung zu übergeben.
Nachfolgend finden Sie zur Orientierung den Zeitplan für das VGM-Verfahren bei FCL-Containern, sofern Sie das Gewicht der Ladung selbst überprüfen können und vor Ort über eine Waage verfügen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, das Gewicht der Ladung korrekt zu ermitteln, bieten wir kostenpflichtige Wiegeleistungen an. Wenn die Wiegeleistung durch Röhlig organisiert wird, meldet Röhlig das Gewicht auf Grundlage des Wiegeergebnisses an die Seereederei. Das Wiegeergebnis wird durch den Röhlig-Agenten ermittelt, der den Container wiegt. Den Zeitplan finden Sie nachfolgend als Orientierung. Für weitere Informationen und mögliche zusätzliche Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson bei Röhlig.

Bei allen LCL-Sendungen ist der NVOCC dafür verantwortlich, die VGM durch Wiegen des beladenen Containers zu ermitteln. Daher ist keine VGM-Erklärung erforderlich. Es müssen lediglich das tatsächliche Gewicht und Volumen der Ladung angegeben werden.
Wenn Sie Unterstützung oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre lokale Ansprechperson.