Unser Schutzversprechen
Wir garantieren Ihnen umfassenden Schutz vor Repressalien oder Diskriminierung.
Deutschland (Hinweisgeberschutzgesetz & Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist jede Form der Diskriminierung aufgrund einer Meldung strengstens untersagt.
Australien (Corporations Act):
Nach australischem Recht genießen Whistleblower umfassenden zivil- und strafrechtlichen Schutz sowie Immunität vor vertraglichen Haftungsansprüchen für qualifizierte Offenlegungen.
oder andere Whistleblower-Schutzgesetze weltweit.
Was können Sie melden?
Sie können Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien und ethisches Fehlverhalten melden.
Beschwerdegründe nach dem deutschen Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern verpflichtet, Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und den Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen. Obwohl unser Unternehmen die Mitarbeiterzahlgrenze nicht erreicht, um gesetzlich dem LkSG verpflichtet zu sein, haben wir freiwillig den Standard für die Unternehmensverantwortung übernommen.
Das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) ermöglicht Meldungen zu Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie zu Pflichtverletzungen.
Dazu gehören insbesondere:
Menschenrechte: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei und Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften am Arbeitsplatz.
Arbeitsbedingungen: Missachtung der Vereinigungsfreiheit, Vorenthaltung fairer Löhne oder Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz.
Umwelt: Umweltverschmutzung, die die Lebensgrundlagen gefährdet (z. B. schädliche Bodenveränderungen, Wasser- oder Luftverschmutzung).
Schutz vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG))
Wir fördern ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Über diesen Kanal können Sie Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung melden.
Fehlverhalten nach australischem Recht
Gemäß dem australischen Corporations Act, können Sie Fehlverhalten, unzulässige Zustände oder Gesetzesverstöße melden, die das Unternehmen oder seine Mitarbeiter betreffen.
So können Sie einen Vorfall melden:
Klicken Sie auf den Link, um zu unserem sicheren Meldeportal zu gelangen. Dort werden Sie durch ein einfaches Formular geführt, über das Sie Ihre Meldung einreichen können.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für weitere Details zu unserem Verfahren, einschließlich der Art und Weise wie wir Ihre Daten schützen, wenden Sie sich bitte an: compliance@rohlig.com oder lesen Sie unsere Hinweisgeberrichtlinie