Trade Compliance

Der Kunde garantiert Röhlig Logistics und seinen Tochtergesellschaften, seinen Vertretern und Nachfolgern, dass sowohl der Transport der Ladung als auch die Ladung selbst nicht gegen geltendes Recht der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der USA oder einzelner Länder verstoßen, die im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eingeführt worden sind oder Handelsbeschränkungen, wie verhängte Embargos und/oder Sanktionen. Für den Fall, dass ein solcher Transport gegen geltendes Recht oder geltende Vorschriften verstößt, hält der Kunde Röhlig Logistics und seine Tochtergesellschaften, seine Vertreter und Nachfolger von jeglicher Haftung, Kosten, Ausgaben und Anwaltskosten, die sich aus einem solchen Verstoß ergeben, verteidigen, entschädigen schadlos. Röhlig Logistics und seine Tochtergesellschaften übernehmen keine Verpflichtung, bei der Beseitigung eines solchen Verstoßes zu unterstützen. 

Soweit eine Leistung aufgrund von Beschränkungen und/oder Embargos oder eine Transaktion in dem jeweiligen Land, nicht zulässig ist, wird Röhlig Logistics  von seiner Verpflichtung zur Erbringung von dieser Dienstleistung ohne jegliche Haftung befreit.