Gefahrgut in der Luftfracht

Ähnlich wie beim Transport auf dem Land- oder Seeweg gibt es auch beim Luftfrachttransport verbindliche Auflagen, die unbedingt einzuhalten sind. Was aber ist Gefahrgut?

Oft wird übersehen, dass fertige Produkte (Batterien, Gasflaschen, etc.) Gefahrgut sein können oder dass z.B. die Werbeabteilung eine kleine Packung beigelegt hat (Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber, etc.). Auch Kosmetika können zum Gefahrgut zählen und diese Waren nicht anzumelden, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Denn...

... bei einem Unfall durch nicht oder falsch deklarierte Gefahrgüter haftet nur der Absender für den entstandenen Schaden.

Deshalb müssen Sie immer genau wissen, was sich in Ihrer Sendung befindet!

Alle Gefahrgüter müssen als solche deklariert und entsprechend verpackt werden. Die vorgeschriebenen Kennzeichen für Gefahrgüter müssen beiligen.  

Hierfür benötigen Sie je nach Art der Gefahr bestimmte Details über die Ware, z.B. 

  • bei entflammbaren Produkten > das Entflammbarzeichen;
  • bei giftigen Produkten > den LD 50 Wert, den Totenkopf mit gekreuzten Knochen;
  • bei ätzenden Produkten > die Hand unter einem Reagenzglas 

Wir bei Röhlig Airfreight verfügen über mehrere Spezialisten, die Ihnen gerne genauere Informationen über die Gefahrgutverordnung geben.