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FOB In­co­term 2020

Der Incoterm FOB gehört wie die ähnliche Handelsklausel FAS (Free Alongside Ship) zu den Incoterms der ersten Stunde, er findet seit 1936 rege Verwendung. Natürlich gab es über die Jahre gewisse Anpassungen, doch das Grundprinzip ist gleichgeblieben: Bei FOB gilt eine Ware als geliefert, wenn der Verkäufer sie auf ein vom Käufer benanntes Schiff verladen hat. In diesem Moment gehen Gefahren und Kosten auf den Käufer über. Naheliegenderweise ist der Incoterm FOB für die Binnen- und Seeschifffahrt vorgesehen.

Free On Board (Frei an Bord)

FOB: für welche Fracht verwenden?

Beim Incoterm FOB wird vom Verkäufer erwartet, dass er die Ware auf das vom Käufer benannte Schiff verlädt. Dies geht beispielsweise mit Massengütern oder Stückgut. Bei Containern, die für ein Containerschiff vorgesehen sind, werden diese jedoch in die Obhut des zuständigen Terminals gegeben. Somit verliert man als Verkäufer die Kontrolle über die Ware, ist aber gleichzeitig verantwortlich für Verzögerungen oder Schäden. Ergo ist FOB (genauso wie FAS) nicht empfehlenswert für den Containertransport (es sei denn, der Container wird direkt auf ein konventionelles Frachtschiff geladen).

Lieferung nach FOB

Der Verkäufer muss die Ware beim Incoterm FOB an Bord des Schiffes bringen oder diese dem Käufer verschaffen, wenn die Ware bereits geliefert ist – etwa im Rahmen einer Verkaufskette im Rohstoffhandel. Im Idealfall wird genau festgelegt, in welchem Hafen an welcher Verladestelle auf welches Schiff verladen wird durch den Verkäufer. Wird keine Verladestelle genannt, wählt sie der Verkäufer nach eigenem Ermessen. Als Zeitpunkt der Lieferung kann entweder ein bestimmter Termin oder ein Zeitraum festgelegt werden. Bei letzterem hat der Käufer dann die Möglichkeit, später ein konkretes Lieferdatum innerhalb dieses Zeitraums zu bestimmen, und dies in „hinreichender Weise“, sprich: mit ausreichend Zeit für den Verkäufer, darauf zu reagieren. Wurde die Lieferung durch den Verkäufer vertragskonform durchgeführt, muss der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person die Ware übernehmen.

Vorsicht: Durch die Vereinbarung eines festen Liefertermins kann das Geschäft nach HGB den Status eines Fixgeschäfts annehmen mit entsprechenden Rechten für den Käufer bei Nichteinhaltung der Lieferfrist (z.B. Schadenersatz oder Rücktritt vom Kauf).

Gefahrübergang beim Incoterm FOB

Mit erfolgter Lieferung geht auch die Gefahr auf den Käufer über. Der exakte Moment des Gefahrenübergangs geschieht mit Aufsetzen der Ware auf dem Ladedeck oder den Schiffsplanken. In früheren Zeiten wurde bereits das Überqueren der Reling als Gefahrenübergang verwendet, doch dies konnte zu Streitigkeiten führen. Die aktuelle Formulierung „an Bord des Schiffes“ als Zeitpunkt der Lieferung ist hier eindeutiger und klarer.

Zu beachten ist die Sorgfaltspflicht für den Verkäufer, welche ihn auch noch nach Gefahrübergang in Verantwortung nimmt. Führt etwa eine nicht transportgerechte Verpackung später zu Problemen, muss er für diese Schadensfolgen eintreten. Dies ist auch konform mit dem Wiener UN-Kaufrecht alias CISG.

Transportkosten bei FOB

Der Verkäufer trägt Risiko und Kosten des Warentransports, bis diese auf das benannte Transportschiff verladen wird oder der Verkäufer dem Käufer die bereits so gelieferte Ware verschafft. Ab diesem Zeitpunkt trägt grundsätzlich der Käufer Kosten und Risiken des Weitertransports.

Je nach Situation kann es für den Käufer sinnvoll sein, den Verkäufer um den Abschluss eines Transportauftrags zu bitten. Manchmal ist es sogar gängige Handelspraxis, dass sich der Verkäufer um den Abschluss eines Beförderungsvertrags kümmert auf Gefahr und Kosten des Käufers, sofern der Käufer nicht rechtzeitig ein Veto dazu einlegt und diesen Part übernimmt.

Incoterm FOB: Versicherung

Grundsätzlich verpflichtet der Incoterm FOB die Beteiligten nicht zum Abschluss einer Versicherung, aber natürlich ist dies dennoch ratsam. Bis zum Zeitpunkt, da die Ware an Bord gelangt, trägt der Verkäufer das Risiko, danach ist der Käufer zuständig. Prinzipiell müssten Verkäufer und Käufer nur „ihren“ Teil des Risikos absichern (also mit zwei separaten Versicherungen). Da es jedoch nicht immer einfach ist, den genauen Moment eines Schadenseintritts festzustellen, kann es dazu kommen, dass die jeweiligen Versicherungen versuchen, die Verantwortung jeweils bei der Gegenseite zu verorten. Schließt man aber als Käufer und Verkäufer nur eine Versicherung ab und teilt sich fair deren Kosten, vermeidet man diese Problematik.

FOB: Ausfuhr, Durch- und Einfuhr

Müssen beim Warentransport Zollgrenzen passiert werden, kümmert sich der Verkäufer um alle Formalitäten rund um die Ausfuhr (Genehmigungen, Formalitäten, Sicherheitsfreigaben, Warenkontrollen etc.). Für die Einfuhr sowie eine eventuelle Durchfuhr via Transitländer ist der Käufer zuständig. Beide Seiten sind verpflichtet, bei Bedarf die jeweils andere Seite mit den notwendigen Informationen und Dokumenten auszustatten.

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