FOB Incoterm®:
Frei an Bord

Die Lieferbedingung FOB, „Free on Board“ bzw. „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer genannten Schiffs im genannten Hafen liefert oder verschafft. Zum Zeitpunkt der fertigen Verladung des Containers an Bord des Schiffs, gehen Gefahren und Kosten auf den Käufer über. Ursprünglich bezieht sich die Abkürzung nur auf Transporte per Schiff. Immer häufiger wird der Incoterm FOB auch für Transporte auf anderen Verkehrswegen, zum Beispiel für die Luftfracht, verwendet.


Häufig gestellte Fragen

Wann bietet sich eine Lieferung FOB an?

FOB wird gerne als Liefervereinbarung im klassischen Schiffsverkehr gewählt. Für den Container-Verkehr ist FCA  meist die bessere Wahl, da der Verkäufer i. d. R. selbst nicht die Möglichkeit hat, den Container mit Hilfe eines Krans am Hafen auf das Schiff zu verladen.

Wo ist der Lieferort bei FOB?

Da die Lieferbedingung FOB alleine nicht aussagekräftig ist, wird normalerweise der Umschlaghafen hinzugefügt. Beispiel: FOB Bremen oder FOB Shanghai sowie der Name des Schiffs.

Wer trägt die Kosten bei FOB?

Der Exporteur, d. h. der Verkäufer, liefert eine Ware auf eigene Kosten und eigene Versicherung bis auf das Transportschiff. Ab der Beladung auf das Schiff übernimmt der Importeur, d. h. der Käufer, alle Kosten, Pflichten und Risiken für den Transport zum Zielort.

Wann ist der Gefahrenübergang bei FOB?

Beim Incoterm FOB geht die Gefahr in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware an Bord des Schiffs gebracht wird. Damit hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt. In den Incoterms 2000 galt bereits das Passieren der Schiffsreeling als Erfüllung der Lieferpflicht. In der neuen Version hat sich also das Risiko des Lieferanten verlängert.

Was ist bei Lieferung FOB zu beachten?

Häufig trifft man in der Praxis Formulierungen wie „FOB ab Werk“, „FOB Fabrik“, „FOB Flughafen“, „FOB Truck“ an. Vermeiden Sie diese und verwenden Sie stattdessen nur den vom ICC definierten FOB Incoterm, der Kosten, Risiken und Pflichten eindeutig regelt.

Was bedeutet „echtes FOB“ und „unechtes FOB“?

Beim echten FOB liefert der Exporteur die Ware exportfrei auf das Schiff und übernimmt alle Zoll- und Ausfuhrformalitäten sowie alle Kosten bis zu diesem Zeitpunkt. Der Importeur bestimmt ab diesem Zeitpunkt den weiteren Transportverlauf und ist dafür verantwortlich. Der Käufer schließt den Transportvertrag auf seine Kosten ab. Beim unechten FOB hingegen beauftragt der Verkäufer seinen Lieferanten mit der Abwicklung der Verschiffung inkl. Transportvertrag und den anfallenden Kosten. Dies wird häufig auch als „FOB verschifft“ bezeichnet. Vereinbaren Sie bitte auch hier nur ein echtes FOB wie es vom ICC geregelt ist.

Haben Sie noch Fragen rund um den Transport Ihrer Ware? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Transportmanagement!
 

Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce


Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.

Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!