FCA Incoterm®:
Frei Frachtführer

Die Lieferbedingung FCA, d. h. „Frei Frachtführer“, bedeutet, dass Ihr Verkäufer Ihre Ware an den Frachtführer oder eine andere von Ihnen zu benennende Person auf seinem Gelände oder an einem anderen benannten Ort übergibt. Bestimmen Sie den Lieferort mit Ihrem Verkäufer so genau wie möglich, da bei der Lieferung an diesen Ort die Gefahr auf Sie als Käufer übergeht. Die Lieferung FCA ist für alle Transportarten möglich, egal ob zu Wasser oder zu Land. Sie als Käufer bestimmen das Transportmittel und den Transportweg.


Häufig gestellte Fragen

Was ist bei FCA zu beachten?

Es kursieren in der Praxis für die FCA Lieferbedingung auch Begriffe wie „Frei Spediteur“. Verwenden und vereinbaren Sie jedoch besser immer den von der ICC, International Chamber of Commerce, Paris definierten FCA Incoterm, da nur dieser Kosten UND Gefahrenübergang eindeutig regelt.Bei der Lieferung Free Carrier ist die Termintreue wichtig. Nach § 376 HGB kann eine Fristüberschreitung im Sinne eines Fixgeschäftes zu Schadenersatzpflicht wegen Nichterfüllung führen. Sowohl Käufer und Verkäufer sollten daher die Benachrichtigungspflichten zu Lieferungs- und Übernahmemodalitäten genau beachten und diesen nachkommen.

Wer bestimmt den Ort der Lieferung FCA?

Sie als Käufer bestimmen den Ort der Lieferung der Ware durch den Verkäufer und haben diesem gegenüber eine Benachrichtigungspflicht. Denn nur so kann der Verkäufer für eine transportgerechte Verpackung der Ware sorgen. Dies beinhaltet sowohl den Schutz der Ware, als auch Markierungsvorschriften wie beispielsweise Gefahrengut, feuergefährlich etc.

Präzisieren Sie dabei den Ort der Warenübergabe so genau wie möglich.

Beispiel: FCA Bremen, Schuppen 7, Rampe 2

Mit der Angabe des Lieferortes beim FCA Incoterm, z. B. FCA Flughafen, FCA Güterbahnhof, FCA Freihafen, FCA Lager definieren Sie meist zugleich die Transportart.

Wann ist der Gefahrenübergang bei FCA?

Seit den Incoterms 2000 endet die Verantwortung des Verkäufers erst mit der Verladung auf Ihr erstes Transportmittel. Im Extra-EG-Handel ist der Verkäufer noch verantwortlich für die Abfertigung beim Ausfuhrzollamt. Ihr Carrier transportiert die Ware dann über den Zoll ins Ausland.

Je nach benanntem Lieferort kann die Lieferung zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen sein. Erfolgt die Lieferung FCA Werk Kassel ist die Lieferung mit der Verladung auf den LKW abgeschlossen und hier geht die Gefahr auf Sie als Käufer über. Bei einer Lieferung zum Flughafen, Güterbahnhof oder Freihafen erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht bereits, wenn er die Ware Ihrem Frachtführer oder anderen von Ihnen Beauftragten unentladen zur Verfügung stellt.

Wer zahlt bei Lieferung FCA?

Beim FCA Incoterm trägt der Verkäufer die Kosten und das Risiko der Verpackung und des Transports bis zur Verladung der Ware auf den vereinbarten Frachtführer. Danach trägt der Käufer alle Kosten und Risiken der Warenlieferung.

Haben Sie noch Fragen rund um den Transport Ihrer Ware? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Transportmanagement!

Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce


Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.

Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!