FAS Incoterm®:
Frei Längsseite Schiff

Free Alongside Ship, d. h. “Frei Längsseite Schiff“ definiert, dass die Lieferung der Ware durch den Verkäufer im vertraglich benannten Hafen längsseits des Schiffs platziert werden muss. Dies kann auf dem Kai sein oder auf einer Barge, d. h. Binnenschiff. Ab dem Zeitpunkt der Platzierung der Ware FAS geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes auf den Käufer über. Er trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Risiken. Der FAS Incoterm ist ausschließlich der Seefracht vorbehalten – dies gilt auch für den Binnenverkehr.


Häufig gestellte Fragen

Wann bietet sich eine Lieferung FAS an?

Haben Sie Massengüter wie Kohle, Weizen oder Metall auf konventionelle Schiffe zu verladen, so bietet sich die Lieferbedingung FAS an. Ist die Ware in Containern verpackt und kann direkt an das Schiff herangebracht und verladen werden, so ist FCA die bessere Wahl.

Wann ist der Gefahrenübergang bei FAS?

Der Verkäufer erfüllt seine Lieferverpflichtung, wenn die Ware vom Kai oder vom Wasser bereit zur Verladung ist. Dies kann entweder mit den Ladevorrichtungen am Kai, z. B. einem Kran, oder mit denen eines Schiffs erfolgen. Steht die Ware zur Verladung auf das Schiff bereit, gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über.

Was ist bei Lieferung FAS zu beachten?

Auch beim FAS Incoterm muss der Käufer seiner Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Verkäufer nachkommen und ihm rechtzeitig Namen des Schiffs, Liegeplatz und die Ladezeit mitteilen.

Läuft das Schiff nicht zum vereinbarten Termin ein oder läuft früher aus als vereinbart, so geht die Gefahr auch dann auf den Käufer über.

Wer trägt die Kosten bei FAS?

Der Verkäufer übernimmt im Rahmen dieser Liefervereinbarung die Kosten für Verpackung und Transport bis zur Anlieferungsstelle inkl. aller erforderlichen Dokumente. Die Kosten des Verladens und alle weiteren Kosten trägt der Käufer. Seit den Incoterms 2000 ist der Verkäufer für die Exportabfertigung im Ursprungsland verantwortlich.

Haben Sie noch Fragen rund um den Transport Ihrer Ware? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Transportmanagement!

Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce

 


Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.

Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!