EXW Incoterm®:
Ex Works

Die Lieferung EXW (Ex Works), “ab Werk”, bedeutet in der Logistikfachsprache, dass Ihr Verkäufer Ihnen als Käufer die Ware auf seinem Gelände oder einem anderen zu benennenden Ort zur Abholung bereitstellt. Damit übernehmen Sie als Käufer die Verladung und auch den Transport der Ware selbst.


Häufig gestellte Fragen

Was ist bei EXW zu beachten?

Ex Works ist immer ein Inlandsgeschäft für den Verkäufer. Er kommt mit diesem Incoterm seiner Minimalverpflichtung nach. Der Verkäufer muss Ihnen die Ware für den Transport verpackt zur Verladung bereitstellen und die Kosten der Verpackung tragen. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag genau spezifiziert ist, wo die Ware abzuholen ist.

Beispiel: Ab Werk (EXW), Zweigwerk Dillingen, Rampe 3 um 9 Uhr.

Was die wenigsten wissen: Falls Ihnen der Verkäufer bzw. sein Personal beim Verladen hilft, so tragen Sie das volle Risiko. Möchten Sie den Beladevorgang eindeutig regeln ist es möglicherweise besser FCA zu wählen, da hier das Risiko des Beladevorgangs eindeutig geregelt ist und beim Verkäufer liegt.

Wer bestimmt den Ort der Lieferung EXW?

Der Verkäufer muss Ihnen die Ware auf seinem Betriebsgelände oder einem üblichen Ort zu einer vereinbarten oder üblichen Zeit bereitstellen und Sie benachrichtigen, damit Sie diese übernehmen können. Sie können im Kaufvertrag vereinbaren, dass Sie den Ort und Zeitpunkt der Übernahme selbst bestimmen.

Wann ist der Gefahrenübergang bei Lieferung ab Werk?

Die Kosten und Gefahren gehen mit der Übernahme der Ware auf den Käufer über. Das heißt bereits ab diesem Zeitpunkt tragen Sie die Kosten der Verladung und übernehmen auch das Verladerisiko. Gegebenenfalls hilft Ihnen der Verkäufer beim Verladen mit einem Kran oder Gabelstapler – das Risiko dafür tragen aber bereits Sie.

Wer zahlt bei Lieferung ab Werk?

Bei einer Lieferung ab Werk tragen Sie die Kosten der Verladung und des Transports. Der Verkäufer hat Ihnen die Ware lediglich in einer für den Transport geeigneten Verpackung zur Verfügung zu stellen.

Ist EXW eine gute Wahl?

EXW bietet sich eher für den nationalen Warenhandel denn für den internationalen Handel an, da sich die Im- und Exportabfertigung schwierig gestalten kann. Für den internationalen Handel empfiehlt es sich eher FCA  zu vereinbaren. EXW bietet sich für Sie als Käufer nur an, wenn Sie im Exportland beispielsweise mehrere Lieferanten haben und sich eine Lieferung für den gemeinsamen Transport zusammenstellen.

Haben Sie noch Fragen rund um den Transport Ihrer Ware? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Transportmanagement!
 

Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce


Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.

Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!