CFR Incoterm®:
Kosten und Fracht

Free Der CFR Incoterm „Cost and Freight” verlangt die Lieferung der Ware durch den Verkäufer an Bord des Schiffs oder die Verschaffung der bereits so gelieferten Ware. CFR unterscheidet sich von FOB insofern, dass der Verkäufer hier die Kosten des Schifftransports bis zum Bestimmungshafen der Ware trägt. Die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes geht jedoch bereits auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffs ist. Die weiteren Transportkosten trägt der Käufer jedoch erst ab der Ankunft des Schiffs im Zielhafen.


Häufig gestellte Fragen

Wann wird die Lieferung CFR verwendet?

Der CFR Incoterm ist eine Lieferbedingung für Schiffsfracht und kann sowohl für den Hochsee- als auch für den Binnenschiffsverkehr angewendet werden. Dieser Incoterm wird ergänzt um eine Angabe des Bestimmungshafens.

Beispiel: „Kosten und Fracht bis Freihafen Hamburg“

Gängige Abkürzungen für diesen Incoterm sind auch C&F, C und F, C+F.

Kann CFR auch für den Luftfrachtverkehr vereinbart werden?

CFR kann nicht analog für den Luftfrachtverkehr verwendet werden, da es dem Verkäufer nicht möglich sein wird, die Ware „on board“ eines Schiffes, zu liefern.
Alternativen für den Luftverkehr wären CPT  oder FCA  mit dem Zusatz „Fracht zulasten des Verkäufers“). CFR darf nur auf dem üblichen Weg und in der üblichen Weise – d. h. per Schiff – verwendet werden. Dabei kann ein Anlaufen mehrerer Häfen unterwegs sowie das Umladen der Ware durchaus üblich sein.

Wo ist der Lieferort bei CFR?

Für den Verkäufer ist der Lieferort der Bestimmungshafen der Ware. Dabei ist der Seefrachtführer der Beauftragte des Verkäufers. Der Verkäufer schließt den Seefrachtvertrag ab und trägt die Kosten hierfür. Der Käufer trägt jedoch bereits ab der Verladung auf das Schiff die Risiken des Transports und ist damit für die Versicherung zuständig.

Wer trägt die Kosten bei CFR?

Der Verkäufer trägt bei CFR die Transportkosten. Möchten Sie als Käufer sicher gehen, dass der Verkäufer auch die Entladekosten trägt, so wäre es besser „CFR landed“ zu vereinbaren. Oft wird der Zusatz „landed“ in den unterschiedlichen Handelszweigen unterschiedlich interpretiert. Definieren Sie daher bitte eindeutig, was unter „landed“ zu verstehen ist. Entstehen auf dem Seeweg unerwartete Kosten durch Verzögerungen des Schiffs, sei es durch Eis, Krieg, Verzögerungen in Häfen unterwegs, so trägt der Käufer die Kosten hierfür.

Wann ist der Gefahrenübergang bei CFR?

„Kosten und Fracht“ ist was den Gefahrenübergang betrifft identisch zu FOB . Bei Verladung der Ware an Bord des Schiffes geht die Gefahr auf den Käufer über. Es empfiehlt sich für den Käufer die Ware ab dem Verladehafen zu versichern. Soll der Verkäufer die Versicherung übernehmen, so müsste entsprechend der CIF Incoterm  gewählt werden. International tätige Importeure haben meist eine vergünstigte Globalpolice, die sämtliche Transaktionen abdeckt. Daher ist CIF oder CIP  für diese meist uninteressant.

Was ist bei Lieferung CFR zu beachten?

Beachten Sie bitte, dass manche Risiken von Versicherungspolicen nicht abgedeckt sind, selbst wenn diese „volle Deckung“ beinhalten. Kommt es auf dem Transportweg zu Verzögerungen durch Streiks, Piraterie, Krieg, politischen Restriktionen, die den Transport verhindern oder verzögern, so wäre eine Zusatzvereinbarung notwendig.

Haben Sie noch Fragen rund um den Transport Ihrer Ware? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Transportmanagement!

Quelle: Incoterms® 2020 by International Chamber of Commerce


Die Incoterms® sind ein zentrales Regelwerk für den internationalen Handel. Sie stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden Teil des Vertrages. Alle vorherigen Versionen der Incoterms® behalten ihre Gültigkeit. Sofern kein Jahr angegeben wird, gilt bei der Anwendung:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Es können auch ältere Incoterms® gelten, sofern das entsprechende Jahr angegeben ist.

Hinweis: Diese Seite dient Informationszwecken. Für eine detaillierte Erläuterung verweisen wir auf die Publikation INCOTERMS® 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC). Eine vollständige und detaillierte Beschreibung aller Rechte und Pflichten aus der Nutzung der oben genannten Incoterms® finden Sie im offiziellen Text des ICC. Nur die von der ICC veröffentlichte Textversion ist verbindlich!