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Ge­fahr­gut

Es gibt genaue Verordnungen über den Umgang mit Gefahrgut, die bei Seefrachttransport zu beachten sind. Wussten Sie, dass normale Werbegeschenke wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Klebstoffe, etc. Gefahrengüter sein können? Darüber hinaus enthalten fertige Produkte oft gefährliche Vorrichtungen – z.B. Batterien, Gasflaschen, etc.

Wenn Sie nicht selbst der Hersteller sind, sollten Sie sich gut über Ihre Ware informieren. Denn bei (durch nicht oder falsch deklarierte Gefahrengüter verursachten) Unfällen haftet allein der Entsender oder Kunde für die entstandenen Schäden.

Alle Gefahrengüter müssen als solche deklariert und entsprechend verpackt werden.
Die vorgeschriebenen Kennzeichen für Gefahrengüter müssen beiliegen.