Gefahrengut

Gefahrengut im Luftfrachtverkehr

Ähnlich wie beim Transport auf dem Land- oder Seeweg gibt es auch beim Luftfrachttransport verbindliche Auflagen, die unbedingt einzuhalten sind. Was aber ist Gefahrgut?

Oft wird übersehen, dass fertige Produkte (Batterien, Gasflaschen, etc.) Gefahrstoffe enthalten oder dass z.B. die Werbeabteilung eine kleine Packung beigelegt hat (Werbefeuerzeuge, Streichhölzer, Kleber, etc.). Auch Kosmetika können zum Gefahrgut zählen und diese Waren nicht anzumelden, kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Denn...

… der Entsender haftet im Fall eines durch nicht oder falsch deklarierte Waren verursachten Unfalls allein für die entstandenen Schäden.

Deshalb müssen Sie stets genau wissen, was in Ihrer Sendung enthalten ist!

Alle Gefahrengüter müssen als solche deklariert und entsprechend verpackt werden.

Die vorgeschriebenen Kennzeichen für Gefahrengüter müssen beiliegen.  

Hierfür benötigen Sie je nach Art der Gefahr bestimmte Details über die Ware, z.B. 

bei entflammbaren Produkten >das Entflammbarzeichen
bei giftigen Produkten > den LD 50 Wert, den Totenkopf mit gekreuzten Knochen
bei ätzenden Produkten > die Hand unter einem Reagenzglas  

Wir bei Röhlig Airfreight verfügen über mehrere Spezialisten, die Ihnen gerne genauere Informationen über die Gefahrstoffverordnungen geben.